Energieausweis

Bei Vermietung oder Veräußerung eines Gebäudes muss der Hausbesitzer seinen Kunden einen Energieausweis

mit den Kennwerten des Energieverbrauchs für dieses Gebäude vorlegen. Somit soll der potenzielle Kunde sich

über die Nebenkosten durch die Heizung und Warmwasser für das Gebäude ein Bild machen können.

Dieser Energieausweis kann unter bestimmten Bedingungen verbrauchsorientiert oder bedarfsorientiert ermittelt

werden. Verbrauchsorientierte Ausweise können sehr preiswert ausgestellt werden. Der Nachweis wird unter

Berücksichtigung der tatsächlichen Energieverbräuche des Gebäudes von drei zusammenhängenden Jahren

ermittelt. Eine tatsächliche Aussage über die Energieeffizienz des Gebäudes, also die Dämmqualität der

Außenhülle oder die Aktualität der Heizungsanlage bietet der verbrauchsorientierte Ausweis nicht.

Der bedarfsorientierte Energieausweis dagegen berechnet die Energieverluste durch die Außenbauteile und der

gesamten Anlagentechnik. Mit dieser Berechnung können die Schwachpunkte des Gebäudes lokalisiert werden.

Dadurch lassen sich dann Modernisierungsmaßnahmen explizit durchrechnen und das Einsparpotenzial durch die

Maßnahme ermitteln. Allerdings ist die Berechnung des bedarfsorientierten Ausweises deutlich aufwändiger.

Ob Ihr Gebäude nun einen bedarfsorientierten oder verbrauchsorientierten Energieausweis benötigt, kann ich

Ihnen schnell und zuverlässig in einem ersten Gespräch ermitteln.

Was ist ein Energieausweis?

Energieausweise geben Auskunft über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr, ähnlich wie

wir das schon von Energieeffizienzklassen bei Haushaltsgeräten oder dem Durchschnittsverbrauch von Fahrzeugen

kennen. Damit sollen Kaufinteressenten und künftige Mieter eine objektive Information darüber bekommen, ob

das Gebäude einen hohen oder einen niedrigen Energiebedarf hat. Die politische Erwartung besteht darin,

Gebäude mit schlechten Energiekennwerten kenntlich zu machen, um so den Gebäudeeigentümer zu energetisch

wirksamen Modernisierungen zu motivieren.

Wer braucht einen Energieausweis?

Jeder Kauf- oder Mietinteressent für eine Wohnung oder ein Haus hat das Recht auf Vorlage eines gültigen

Energieausweises durch den Verkäufer oder Vermieter. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben keinen

Anspruch auf einen Energieausweis. Ein Energieausweis ist immer dann erforderlich, wenn ein Haus oder eine

Wohnung verkauft, bzw. neu vermietet wird.

Welchen Energieausweis benötige ich?

Der Gesetzgeber lässt zwei Varianten zu: den verbrauchs- und den bedarfsbasierten Energieausweis. Ein

verbrauchsbasierter Energieausweis kann besonders günstig erstellt werden, weil er aus den bekannten

Verbrauchsdaten der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre berechnet wird. Beim bedarfsbasierten

Energieausweis ist oft eine aufwändigere und deshalb teurere Begutachtung des Gebäudes vor Ort erforderlich.

Der Kabinettsbeschluss gibt dem Gebäudeeigentümer folgende Möglichkeiten:

Bedarfsbasierte Energieausweise sind vorgeschrieben für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die mit einem

Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten

Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen

Förderprogrammen zur energetischen Sanierung seines Gebäudes bekommen möchte, muss einen

Bedarfsausweis vorlegen.

Verbrauchsbasierte Energieausweise sind in allen anderen Fällen zulässig. Der Gebäudeeigentümer kann jedoch

auch freiwillig einen bedarfsbasierten Energieausweis beauftragen.

Abschließend weisen wir noch einmal daraufhin, dass der Gesetzgeber eindeutig zwei Varianten zulässt. Den

verbrauchsbasierten und den bedarfsbasierten Energieausweis.

Somit ist auch zweifelsfrei möglich für bestimmte Gebäude einen Energieausweis zu erstellen, ohne diese Objekt

persönlich betreten oder in Augenschein genommen zu haben.

Wie lange gilt ein Energieausweis?

Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Wer dazwischen energetische Verbesserungen seines

Gebäudes vornimmt, wird allerdings vor Ablauf von 10 Jahren einen neuen Energieausweis erstellen lassen, um

die Vorteile gegenüber Käufern und Mietern auch nachweisen zu können. Grundsätzlich erzielen Gebäude mit

niedrigen Energieverbräuchen einen deutlich höheren Marktwert. Die Nachfrage nach energieeffiziente Gebäude

wird ständig steigen.

KONTAKT

           Marcus Baumann Schornsteinfeger            Dorfstraße 32 - 19348 Schönfeld 01523 - 7352904  Energieberater-Baumann@outlook.de www.marcus.baumann-schornsteinfeger.com
Energieausweis

Bei Vermietung oder Veräußerung eines Gebäudes

muss der Hausbesitzer seinen Kunden einen

Energieausweis mit den Kennwerten des

Energieverbrauchs für dieses Gebäude vorlegen. Somit

soll der potenzielle Kunde sich über die Nebenkosten

durch die Heizung und Warmwasser für das Gebäude

ein Bild machen können.

Dieser Energieausweis kann unter bestimmten

Bedingungen verbrauchsorientiert oder

bedarfsorientiert ermittelt werden.

Verbrauchsorientierte Ausweise können sehr preiswert

ausgestellt werden. Der Nachweis wird unter

Berücksichtigung der tatsächlichen Energieverbräuche

des Gebäudes von drei zusammenhängenden Jahren

ermittelt. Eine tatsächliche Aussage über die

Energieeffizienz des Gebäudes, also die Dämmqualität

der Außenhülle oder die Aktualität der Heizungsanlage

bietet der verbrauchsorientierte Ausweis nicht.

Der bedarfsorientierte Energieausweis dagegen

berechnet die Energieverluste durch die Außenbauteile

und der gesamten Anlagentechnik. Mit dieser

Berechnung können die Schwachpunkte des Gebäudes

lokalisiert werden. Dadurch lassen sich dann

Modernisierungsmaßnahmen explizit durchrechnen

und das Einsparpotenzial durch die Maßnahme

ermitteln. Allerdings ist die Berechnung des

bedarfsorientierten Ausweises deutlich aufwändiger.

Ob Ihr Gebäude nun einen bedarfsorientierten oder

verbrauchsorientierten Energieausweis benötigt, kann

ich Ihnen schnell und zuverlässig in einem ersten

Gespräch ermitteln.

Was ist ein Energieausweis?

Energieausweise geben Auskunft über den

Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und

Jahr, ähnlich wie wir das schon von

Energieeffizienzklassen bei Haushaltsgeräten oder dem

Durchschnittsverbrauch von Fahrzeugen kennen.

Damit sollen Kaufinteressenten und künftige Mieter

eine objektive Information darüber bekommen, ob das

Gebäude einen hohen oder einen niedrigen

Energiebedarf hat. Die politische Erwartung besteht

darin, Gebäude mit schlechten Energiekennwerten

kenntlich zu machen, um so den Gebäudeeigentümer

zu energetisch wirksamen Modernisierungen zu

motivieren.

Wer braucht einen Energieausweis?

Jeder Kauf- oder Mietinteressent für eine Wohnung

oder ein Haus hat das Recht auf Vorlage eines gültigen

Energieausweises durch den Verkäufer oder Vermieter.

Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben keinen

Anspruch auf einen Energieausweis. Ein

Energieausweis ist immer dann erforderlich, wenn ein

Haus oder eine Wohnung verkauft, bzw. neu vermietet

wird.

Welchen Energieausweis benötige ich?

Der Gesetzgeber lässt zwei Varianten zu: den

verbrauchs- und den bedarfsbasierten Energieausweis.

Ein verbrauchsbasierter Energieausweis kann

besonders günstig erstellt werden, weil er aus den

bekannten Verbrauchsdaten der

Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre

berechnet wird. Beim bedarfsbasierten Energieausweis

ist oft eine aufwändigere und deshalb teurere

Begutachtung des Gebäudes vor Ort erforderlich.

Der Kabinettsbeschluss gibt dem Gebäudeeigentümer

folgende Möglichkeiten:

Bedarfsbasierte Energieausweise sind vorgeschrieben

für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die mit

einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet

und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der

ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977

modernisiert wurden. Auch wer künftig Mittel aus

staatlichen Förderprogrammen zur energetischen

Sanierung seines Gebäudes bekommen möchte, muss

einen Bedarfsausweis vorlegen.

Verbrauchsbasierte Energieausweise sind in allen

anderen Fällen zulässig. Der Gebäudeeigentümer kann

jedoch auch freiwillig einen bedarfsbasierten

Energieausweis beauftragen.

Abschließend weisen wir noch einmal daraufhin, dass

der Gesetzgeber eindeutig zwei Varianten zulässt. Den

verbrauchsbasierten und den bedarfsbasierten

Energieausweis.

Somit ist auch zweifelsfrei möglich für bestimmte

Gebäude einen Energieausweis zu erstellen, ohne

diese Objekt persönlich betreten oder in Augenschein

genommen zu haben.

Wie lange gilt ein Energieausweis?

Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10

Jahren. Wer dazwischen energetische Verbesserungen

seines Gebäudes vornimmt, wird allerdings vor Ablauf

von 10 Jahren einen neuen Energieausweis erstellen

lassen, um die Vorteile gegenüber Käufern und Mietern

auch nachweisen zu können. Grundsätzlich erzielen

Gebäude mit niedrigen Energieverbräuchen einen

deutlich höheren Marktwert. Die Nachfrage nach

energieeffiziente Gebäude wird ständig steigen.

KONTAKT

Marcus Baumann - Dorfstraße 32 - 19348 Schönfeld 01523 - 7352904 Energieberater-Baumann@outlook.de www.marcus.baumann-schornsteinfeger.com

Marcus Baumann

 Schornsteinfegermeister

Marcus Baumann

Schornsteinfegermeister